Der US-Konzern Meta will ab Ende Mai öffentliche Inhalte seiner Nutzer auf Facebook und Instagram für das Training Künstlicher Intelligenz verwenden – ohne deren ausdrückliche Zustimmung. Verbraucherschützer in Deutschland reagieren empört und haben rechtliche Schritte eingeleitet. Der Fall wirft zentrale Fragen zum Umgang mit persönlichen Daten in der Ära generativer KI auf – und könnte europaweite Folgen haben.

Meta gegen den Datenschutz – Verbraucherschützer fordern Stopp des KI-Trainings mit Nutzerdaten
Der Streit um die Nutzung personenbezogener Daten für das Training Künstlicher Intelligenz erreicht eine neue Eskalationsstufe. Der Meta-Konzern plant ab dem 27. Mai 2025, öffentliche Beiträge von Nutzerinnen und Nutzern auf Facebook und Instagram in großem Stil für das Training seiner KI-Systeme zu verwenden. Die Verbraucherzentrale NRW hat bereits eine Abmahnung ausgesprochen – eine einstweilige Verfügung könnte folgen.
KI-Training mit Facebook- und Instagram-Daten
Laut Metas Ankündigung sollen künftig Inhalte wie Texte, Bilder oder Kommentare, die von Nutzerinnen und Nutzern auf Meta-Plattformen öffentlich gepostet wurden, für die Entwicklung von KI-Modellen verwendet werden. Die Maßnahme ist Teil der neuen Datenschutzrichtlinie, die ab Ende Mai gelten soll. Während Meta diese Praxis mit dem „berechtigten Interesse“ gemäß Artikel 6 DSGVO begründet, regt sich erheblicher Widerstand.
Verbraucherschützer schlagen Alarm
Am 30. April 2025 reichte die Verbraucherzentrale NRW eine Abmahnung gegen Meta ein. Der Vorwurf: Das Unternehmen informiere die Nutzerinnen und Nutzer nicht ausreichend transparent über die Nutzung ihrer Daten und verlasse sich auf ein Opt-out-Verfahren, das laut den Verbraucherschützern nicht DSGVO-konform sei.
„Die Rechte der Nutzerinnen und Nutzer dürfen nicht durch undurchsichtige Mechanismen ausgehöhlt werden“, heißt es von Seiten der Verbraucherzentrale.
Ein Hauptkritikpunkt: Nutzer müssen aktiv widersprechen, wenn sie nicht möchten, dass ihre Daten für das KI-Training genutzt werden. Ein Opt-in-Verfahren mit ausdrücklicher Zustimmung sei datenschutzrechtlich jedoch deutlich gebotener – insbesondere bei der Verwendung potenziell sensibler Inhalte.
Meta verweist auf Branchenpraxis
Meta verteidigt sein Vorgehen als gängige Praxis und betont, dass man sich innerhalb der geltenden Datenschutzgesetze bewege. In einem öffentlichen Statement heißt es, das Training auf Basis öffentlich zugänglicher Inhalte sei notwendig, um KI-Modelle weiterzuentwickeln und „innovative Nutzererlebnisse“ zu ermöglichen. Man habe außerdem detaillierte Informationen bereitgestellt, wie Nutzer der Datennutzung widersprechen können.
So widersprechen Sie der Nutzung Ihrer Daten für Metas KI-Training
Meta verwendet ab dem 27. Mai 2025 öffentliche Inhalte von Facebook und Instagram für das Training Künstlicher Intelligenz. Wer das nicht möchte, kann widersprechen – aber der Weg ist nicht sofort ersichtlich. So funktioniert es:
- Profil aufrufen: Melden Sie sich bei Facebook oder Instagram an und gehen Sie zu Ihrem Profil.
- Datenschutzeinstellungen öffnen: Navigieren Sie zu „Einstellungen & Privatsphäre“ > „Privatsphäre“ > „Richtlinie zur Verwendung deiner Daten für KI“.
- Widerspruchsformular ausfüllen: Dort finden Sie einen Link zu einem Formular mit dem Titel „Einwände gegen die Verwendung meiner Informationen zur KI-Entwicklung einreichen“.
- Formular ausfüllen: Geben Sie Ihre Daten ein und bestätigen Sie Ihren Widerspruch.
- Bestätigung abwarten: Sie erhalten eine E-Mail mit der Bestätigung, dass Ihr Antrag bearbeitet wurde.
Tipp: Achten Sie darauf, dass Sie bei Meta mit der richtigen E-Mail-Adresse eingeloggt sind. Der Widerspruch muss für jedes Konto (z. B. Facebook und Instagram) separat erfolgen. Weitere Informationen gibt es auf der Website der Verbraucherzentrale NRW.
Rechtliche und gesellschaftliche Implikationen
Die Auseinandersetzung wirft ein Schlaglicht auf den wachsenden Zielkonflikt zwischen technologischem Fortschritt und Datenschutz. KI-Systeme sind auf große Mengen an Daten angewiesen – doch die rechtliche Grundlage für deren Nutzung ist komplex und in Europa besonders streng reguliert. Sollte die Verbraucherzentrale NRW tatsächlich eine einstweilige Verfügung erwirken, könnte das wegweisende Bedeutung für die gesamte Branche haben.
Metas Vorstoß zeigt, wie schnell ethische und rechtliche Fragen an Brisanz gewinnen, wenn KI auf persönliche Daten trifft. Der Ausgang dieses Verfahrens könnte die Rahmenbedingungen für den Umgang mit Nutzerdaten in der europäischen Tech-Welt neu definieren – und eine wichtige Signalwirkung für andere Unternehmen haben.